Änderung der Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 – Klarstellung von Militärdienst‑ und Verweisregelungen
Verordnung vom 20.06.2011Zusammenfassung
Die Verordnung ändert drei Stellen in der Staatsbürgerschaftsverordnung: Sie präzisiert den Begriff des Militärdienstes im Ausland, kürzt die Überschrift von § 37 und vereinfacht Verweise in § 37. Das Inkrafttreten ist am 1. Juli 2011.Bundesministerium für Inneres6/20/2011XXIV
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert drei Stellen in der Staatsbürgerschaftsverordnung: Sie präzisiert den Begriff des Militärdienstes im Ausland, kürzt die Überschrift von § 37 und vereinfacht Verweise in § 37. Das Inkrafttreten ist am 1. Juli 2011.Schwerpunkte
- In § 25 Abs. 1 Z 3 wird die Formulierung geändert, sodass nur Militärdienste vor dem 1. Juli 2011 als „Militärdienst eines fremden Staates“ gelten.
- In der Überschrift von § 37 wird die Wendung „sowie Z 6“ gestrichen, um die Überschrift zu vereinfachen.
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