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Satzungserklärung des ÖRK‑Kollektivvertrags 2010 (Wirksam ab 01.07.2011)
Verordnung vom 21.06.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die Änderungen des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes von 2010 als Satzung, sodass sie für alle Rettungs‑ und Krankentransportanbieter in ganz Österreich gelten, ausgenommen Spezialrettungsbereiche. Wirksam wird die Satzung am 1. Juli 2011.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/21/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die Änderungen des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes von 2010 als Satzung, sodass sie für alle Rettungs‑ und Krankentransportanbieter in ganz Österreich gelten, ausgenommen Spezialrettungsbereiche. Wirksam wird die Satzung am 1. Juli 2011.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist laut Arbeitsverfassungsgesetz befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft Kollektivverträge als Satzung zu erklären.
  • Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten (fachlich), das gesamte Bundesgebiet (räumlich) und alle dort tätigen Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge (persönlich).
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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