Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt die Änderungen des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes von 2010 als Satzung, sodass sie für alle Rettungs‑ und Krankentransportanbieter in ganz Österreich gelten, ausgenommen Spezialrettungsbereiche. Wirksam wird die Satzung am 1. Juli 2011.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/21/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt die Änderungen des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes von 2010 als Satzung, sodass sie für alle Rettungs‑ und Krankentransportanbieter in ganz Österreich gelten, ausgenommen Spezialrettungsbereiche. Wirksam wird die Satzung am 1. Juli 2011.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist laut Arbeitsverfassungsgesetz befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft Kollektivverträge als Satzung zu erklären.
- Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten (fachlich), das gesamte Bundesgebiet (räumlich) und alle dort tätigen Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge (persönlich).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.