<!--[-->Änderung der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (Novellierung § 23 Abs. 4 & § 141 Abs. 8)<!--]-->
Änderung der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (Novellierung § 23 Abs. 4 & § 141 Abs. 8) Verordnung vom 1/25/2011
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/25/2011XXIV
Luftverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 25. Jänner 2011 ergänzt die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006: Sie erlaubt der Luftfahrtbehörde, die JAR‑FCL 1 (Amendment 7) anzuwenden, und legt fest, dass diese Änderung einen Tag nach der Kundmachung (26. Jänner 2011) wirksam wird.

Schwerpunkte

  • Die zuständige Behörde kann die JAR‑FCL 1 (Amendment 7) anwenden, wenn dadurch die Sicherheit der Luftfahrt gewährleistet bleibt und bestehende Berechtigungen nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Änderungen aus § 23 Abs. 4 treten einen Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. Jänner 2011) in Kraft.
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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