Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Finanzprokuratur als eigenständige Organisationseinheit fest und regelt deren finanzielle Flexibilität für den Zeitraum 2002‑2012.Bundesministerium für Finanzen6/22/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungskontrolle
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Finanzprokuratur als eigenständige Organisationseinheit fest und regelt deren finanzielle Flexibilität für den Zeitraum 2002‑2012.Schwerpunkte
- Die Finanzprokuratur wird als eigenständige Organisationseinheit festgelegt, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung kommt.
- Der Projektzeitraum läuft vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2012; währenddessen dürfen Einnahmen zur Deckung des Ausgabenbedarfs verwendet werden.
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