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Finanzprokuratur als flexible Organisationseinheit (2002‑2012) Verordnung vom 6/22/2011
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Bundesministerium für Finanzen6/22/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungskontrolle
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Finanzprokuratur als eigenständige Organisationseinheit fest und regelt deren finanzielle Flexibilität für den Zeitraum 2002‑2012.

Schwerpunkte

  • Die Finanzprokuratur wird als eigenständige Organisationseinheit festgelegt, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung kommt.
  • Der Projektzeitraum läuft vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2012; währenddessen dürfen Einnahmen zur Deckung des Ausgabenbedarfs verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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