<!--[-->Erhöhung der festen Gebührensätze nach § 14 Gebührengesetz (Verordnung 191/2011)<!--]-->
Erhöhung der festen Gebührensätze nach § 14 Gebührengesetz (Verordnung 191/2011)
Verordnung vom 27.06.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 191/2011 erhöht die festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz für alle amtlichen Schreiben und Handlungen, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen, und tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen6/27/2011XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 191/2011 erhöht die festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz für alle amtlichen Schreiben und Handlungen, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen, und tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz werden für alle Schriften und Amtshandlungen, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen, erhöht.
  • Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2011 in Kraft.
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