Erhöhung der festen Gebührensätze nach § 14 Gebührengesetz (Verordnung 191/2011)
Verordnung vom 27.06.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 191/2011 erhöht die festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz für alle amtlichen Schreiben und Handlungen, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen, und tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen6/27/2011XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 191/2011 erhöht die festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz für alle amtlichen Schreiben und Handlungen, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen, und tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Die festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz werden für alle Schriften und Amtshandlungen, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen, erhöht.
- Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2011 in Kraft.
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