<!--[-->Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (2021‑05‑01)<!--]-->
Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (2021‑05‑01) Verordnung vom 6/27/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Heimarbeiter in der Holzwarenherstellung einen Stundenlohn von 7 € fest und gewährt einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag. Gültig im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2011.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist nach § 34 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Arbeitnehmerorganisation Heimarbeitstarife zu erlassen.
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und ausschließlich für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren, sofern nicht bereits ein anderer Heimarbeitsvertrag besteht.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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