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Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung (2011) Verordnung vom 6/27/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Soziales
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiter in der Bürsten‑ und Pinselfertigung fest. Sie definiert Arbeitszeiten, Löhne (7 €/Std., 8,80 €/Std. für die Holzindustrie) und einen Zuschlag von 10 % bzw. 20 % bei eigenem Werkzeug. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2011.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern sie nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Für jede Produktart sind konkrete Arbeitszeitvorgaben (in Minuten pro 1 000 Bündel) festgelegt, z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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