Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Soziales
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiter in der Bürsten‑ und Pinselfertigung fest. Sie definiert Arbeitszeiten, Löhne (7 €/Std., 8,80 €/Std. für die Holzindustrie) und einen Zuschlag von 10 % bzw. 20 % bei eigenem Werkzeug. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2011.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern sie nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Für jede Produktart sind konkrete Arbeitszeitvorgaben (in Minuten pro 1 000 Bündel) festgelegt, z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung.
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