Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung (ausgenommen Zwirnknöpfe)
Verordnung vom 27.06.2011Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erlässt per 1. Mai 2011 einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Knopfwaren (außer Zwirnknöpfen). Der Stundenlohn beträgt 7,83 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erlässt per 1. Mai 2011 einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Knopfwaren (außer Zwirnknöpfen). Der Stundenlohn beträgt 7,83 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter zur Herstellung von Knopfwaren (außer Zwirnknöpfen) beschäftigen.
- Die Stückentgelte der Heimarbeiter werden mit einem Stundenlohn von 7,83 € berechnet.
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