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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren Verordnung vom 6/27/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 7 €, einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % und gilt für ganz Österreich ab dem 1. Mai 2011.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich, beschränkt auf die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren und für alle Auftraggeber, die solche Heimarbeiter beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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