Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 7 €, einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % und gilt für ganz Österreich ab dem 1. Mai 2011.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich, beschränkt auf die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren und für alle Auftraggeber, die solche Heimarbeiter beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7 € berechnet.
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