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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Artikel (Qualifiziert & Nicht‑qualifiziert) Verordnung vom 6/27/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 196/2011 legt einen Tarif für Heimarbeiter im Kunstgewerbe fest: 7,15 € pro Stunde für qualifizierte und 6,11 € für nicht‑qualifizierte Arbeiten plus 10 % Zuschlag, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration von je vier Wochenlöhnen. Gültig ab 1. Mai 2011.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich auf die Herstellung bzw. Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel.
  • Qualifizierte Arbeiten werden mit einem Stundenlohn von 7,15 € vergütet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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