Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Heimarbeiter in Niederösterreich einen Tarif mit einem Stundenlohn von 5,61 €, einem 10‑%igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüssen fest; Inkrafttreten ist der 1. Mai 2011.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich räumlich auf Niederösterreich, politischer Bezirk Gmünd.
- Der Stücklohn wird mit einem Stundenlohn von 5,61 € berechnet.
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