Heimarbeitstarif für die Herstellung/ Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen Verordnung vom 6/27/2011
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Kunststoffherstellung fest, mit einem Stundenlohn von 7,26 €, einem zusätzlichen Zuschlag von 10 % und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszulagen von jeweils 8 %. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Mai 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Kunststoffwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das kunststoffverarbeitende Gewerbe berechnet, wobei ein Stundenlohn von 7,26 € zugrunde gelegt wird.
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