Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren & Verpacken (ab 01.04.2011)
Verordnung vom 27.06.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Tarif für Heimarbeiter im Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken fest, definiert Stückentgelte, einen 10‑%igen Unkostenzuschlag sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, und gilt ab dem 1. April 2011.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Tarif für Heimarbeiter im Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken fest, definiert Stückentgelte, einen 10‑%igen Unkostenzuschlag sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, und gilt ab dem 1. April 2011.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits in anderen Heimarbeitsverträgen geregelt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag des Papier verarbeitenden Gewerbes berechnet, wobei ein Stundenlohn von 6,38 € zugrunde gelegt wird.
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