<!--[-->Änderung der Hochschülerschaftswahlordnung – Barrierefreie und digitale Wahloptionen<!--]-->
Änderung der Hochschülerschaftswahlordnung – Barrierefreie und digitale Wahloptionen
Verordnung vom 25.01.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die Hochschülerschaftswahlordnung: Sie verlangt frühzeitige Wählerverzeichnisse, macht die Wahl barrierefrei, stellt Hilfsmittel für sehbehinderte Studierende bereit und ermöglicht optional elektronische Wahlsysteme.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/25/2011XXIV
Bildung
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die Hochschülerschaftswahlordnung: Sie verlangt frühzeitige Wählerverzeichnisse, macht die Wahl barrierefrei, stellt Hilfsmittel für sehbehinderte Studierende bereit und ermöglicht optional elektronische Wahlsysteme.

Schwerpunkte

  • Universitäten müssen den Wahlkommissionen mindestens fünf Wochen vor dem letzten Wahltag die vollständigen Wählerverzeichnisse kostenfrei zur Verfügung stellen.
  • Die Wahl muss barrierefrei gestaltet werden, sodass Menschen mit Behinderungen ohne Hindernisse wählen können.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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