Änderung der Hochschülerschaftswahlordnung – Barrierefreie und digitale Wahloptionen Verordnung vom 1/25/2011
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/25/2011XXIV
Bildung
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ergänzt die Hochschülerschaftswahlordnung: Sie verlangt frühzeitige Wählerverzeichnisse, macht die Wahl barrierefrei, stellt Hilfsmittel für sehbehinderte Studierende bereit und ermöglicht optional elektronische Wahlsysteme.Schwerpunkte
- Universitäten müssen den Wahlkommissionen mindestens fünf Wochen vor dem letzten Wahltag die vollständigen Wählerverzeichnisse kostenfrei zur Verfügung stellen.
- Die Wahl muss barrierefrei gestaltet werden, sodass Menschen mit Behinderungen ohne Hindernisse wählen können.
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