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Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren Verordnung vom 6/27/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren in Österreich fest. Sie bestimmt einen Grundstundenlohn von 7 € sowie einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % und gilt seit dem 1. Mai 2011.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag geregelt sind.
  • Die Stückentgelte für Heimarbeiter werden mit einem Stundenlohn von 7 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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