Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren in Österreich fest. Sie bestimmt einen Grundstundenlohn von 7 € sowie einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % und gilt seit dem 1. Mai 2011.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag geregelt sind.
- Die Stückentgelte für Heimarbeiter werden mit einem Stundenlohn von 7 € berechnet.
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