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Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren
Verordnung vom 27.06.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren in Österreich fest. Sie bestimmt einen Grundstundenlohn von 7 € sowie einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % und gilt seit dem 1. Mai 2011.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren in Österreich fest. Sie bestimmt einen Grundstundenlohn von 7 € sowie einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % und gilt seit dem 1. Mai 2011.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag geregelt sind.
  • Die Stückentgelte für Heimarbeiter werden mit einem Stundenlohn von 7 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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