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Änderung der Psychotropenverordnung – Ausnahme für Barbital Verordnung vom 6/28/2011
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Bundesministerium für Gesundheit6/28/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Psychotropenverordnung und fügt eine Ausnahme für Barbital‑Zubereitungen ein, die ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und höchstens 20 g pro Packung enthalten dürfen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 3 Abs. 1 des Suchtmittelgesetzes, das die rechtliche Grundlage für Änderungen an der Psychotropenverordnung bildet.
  • Im Anhang, Punkt 2, wird nach dem Wort „Barbital“ ein neuer Text eingefügt, der eine Ausnahmeregelung definiert.
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