Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Psychotropenverordnung und fügt eine Ausnahme für Barbital‑Zubereitungen ein, die ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und höchstens 20 g pro Packung enthalten dürfen.Bundesministerium für Gesundheit6/28/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Psychotropenverordnung und fügt eine Ausnahme für Barbital‑Zubereitungen ein, die ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und höchstens 20 g pro Packung enthalten dürfen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 3 Abs. 1 des Suchtmittelgesetzes, das die rechtliche Grundlage für Änderungen an der Psychotropenverordnung bildet.
- Im Anhang, Punkt 2, wird nach dem Wort „Barbital“ ein neuer Text eingefügt, der eine Ausnahmeregelung definiert.
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