Änderung der PBStV – Ergänzung der Fachschulbezeichnung und Klarstellung zur Plakettenanbringung Verordnung vom 6/29/2011
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2011XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die 6. Novelle zur Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung ergänzt die Bezeichnung einer Fachschule vor dem Wort „Werkmeisterschule“ und präzisiert die Vorgaben für das Anbringen von Plaketten an Krafträdern.Schwerpunkte
- Vor dem Wort „Werkmeisterschule“ wird die Bezeichnung „Fachschule für Maschinenbau – Kraftfahrzeugbau oder der Fachschule für Maschinen‑ und Kraftfahrzeugtechnik oder der“ eingefügt, um die Ausbildungseinrichtung genauer zu benennen.
- Die Formulierung für die Anbringung von Plaketten an Krafträdern wird präzisiert: Sie müssen an der rechten Seite des Scheinwerfers, in dessen Nähe oder an einem dafür vorgesehenen Halter am rechten Gabelholm angebracht werden.
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