<!--[-->Änderung der PBStV – Ergänzung der Fachschulbezeichnung und Klarstellung zur Plakettenanbringung<!--]-->
Änderung der PBStV – Ergänzung der Fachschulbezeichnung und Klarstellung zur Plakettenanbringung
Verordnung vom 29.06.2011

Zusammenfassung

Die 6. Novelle zur Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung ergänzt die Bezeichnung einer Fachschule vor dem Wort „Werkmeisterschule“ und präzisiert die Vorgaben für das Anbringen von Plaketten an Krafträdern.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2011XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die 6. Novelle zur Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung ergänzt die Bezeichnung einer Fachschule vor dem Wort „Werkmeisterschule“ und präzisiert die Vorgaben für das Anbringen von Plaketten an Krafträdern.

Schwerpunkte

  • Vor dem Wort „Werkmeisterschule“ wird die Bezeichnung „Fachschule für Maschinenbau – Kraftfahrzeugbau oder der Fachschule für Maschinen‑ und Kraftfahrzeugtechnik oder der“ eingefügt, um die Ausbildungseinrichtung genauer zu benennen.
  • Die Formulierung für die Anbringung von Plaketten an Krafträdern wird präzisiert: Sie müssen an der rechten Seite des Scheinwerfers, in dessen Nähe oder an einem dafür vorgesehenen Halter am rechten Gabelholm angebracht werden.
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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