Bundesministerium für Gesundheit6/29/2011XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Juni 2011 hebt die seit 1998 geltende Aromenverordnung vollständig auf und beruft sich dabei auf § 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die bisherige Aromenverordnung vollständig auf.
- Sie basiert auf § 6 Abs. 1 und 2 des LMSVG, das dem Minister die Befugnis zur Aufhebung erteilt.
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