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Aufhebung der Aromenverordnung (2011) Verordnung vom 6/29/2011
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Bundesministerium für Gesundheit6/29/2011XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 29. Juni 2011 hebt die seit 1998 geltende Aromenverordnung vollständig auf und beruft sich dabei auf § 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die bisherige Aromenverordnung vollständig auf.
  • Sie basiert auf § 6 Abs. 1 und 2 des LMSVG, das dem Minister die Befugnis zur Aufhebung erteilt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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