Änderung der Schiffstechnikverordnung – neue technische Regeln für Binnengewässerfahrzeuge
Verordnung vom 26.01.2011Zusammenfassung
Die 21. Verordnung von 2011 ändert die Schiffstechnikverordnung und erweitert deren Anwendungsbereich auf Binnengewässer, den Bodensee und Teile des Rheins. Sie fügt neue technische Vorgaben für Boote, Waterbikes und Rafts ein und regelt Übergangsbestimmungen für bereits zugelassene Fahrzeuge.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/26/2011XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die 21. Verordnung von 2011 ändert die Schiffstechnikverordnung und erweitert deren Anwendungsbereich auf Binnengewässer, den Bodensee und Teile des Rheins. Sie fügt neue technische Vorgaben für Boote, Waterbikes und Rafts ein und regelt Übergangsbestimmungen für bereits zugelassene Fahrzeuge.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich der Verordnung wird auf alle öffentlichen fließenden Gewässer, den Bodensee sowie die genannten Abschnitte des Alten und Neuen Rhein ausgedehnt.
- Für Fahrzeuge, die auf dem Bodensee und den genannten Rheinabschnitten betrieben werden, gelten nur die Anlagen 2 und 3, sofern keine abweichenden Bestimmungen der Bodenseeschifffahrtsverordnung bestehen.
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