Zusammenfassung
Die Verordnung führt befristete Sondermaßnahmen ein, die Obst‑ und Gemüsepflanzer unterstützen, indem sie Marktrücknahmen oder Nichternte zulassen und dafür finanzielle Beihilfen gewähren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/1/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung führt befristete Sondermaßnahmen ein, die Obst‑ und Gemüsepflanzer unterstützen, indem sie Marktrücknahmen oder Nichternte zulassen und dafür finanzielle Beihilfen gewähren.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für befristete Sondermaßnahmen, die Landwirten ermöglichen, Erzeugnisse entweder vom Markt zurückzunehmen oder nicht zu ernten, um Preisverfälle zu verhindern.
- Zuständig für die Durchführung ist die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA), sofern nicht andere ministerielle Bestimmungen greifen.
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