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Befristete Sondermaßnahmen zur Stützung des Obst‑ und Gemüsesektors
Verordnung vom 01.07.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung führt befristete Sondermaßnahmen ein, die Obst‑ und Gemüsepflanzer unterstützen, indem sie Markt­rücknahmen oder Nichternte zulassen und dafür finanzielle Beihilfen gewähren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/1/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung führt befristete Sondermaßnahmen ein, die Obst‑ und Gemüsepflanzer unterstützen, indem sie Markt­rücknahmen oder Nichternte zulassen und dafür finanzielle Beihilfen gewähren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für befristete Sondermaßnahmen, die Landwirten ermöglichen, Erzeugnisse entweder vom Markt zurückzunehmen oder nicht zu ernten, um Preisverfälle zu verhindern.
  • Zuständig für die Durchführung ist die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA), sofern nicht andere ministerielle Bestimmungen greifen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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