Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/4/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juli 2011 für zahlreiche Auslandseinsätze von Bundesbediensteten spezifische Hundertsätze fest, die die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Juli 2011 für jede im Ausland stationierte Bundesbedienstete einen spezifischen Hundertsatz fest.
- Der Hundertsatz bestimmt, welcher Prozentsatz des Grundgehalts als Kaufkraftausgleichszulage gezahlt wird.
Dokumente (PDFs)
