Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juli 2011 für zahlreiche Auslandseinsätze von Bundesbediensteten spezifische Hundertsätze fest, die die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/4/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juli 2011 für zahlreiche Auslandseinsätze von Bundesbediensteten spezifische Hundertsätze fest, die die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Juli 2011 für jede im Ausland stationierte Bundesbedienstete einen spezifischen Hundertsatz fest.
- Der Hundertsatz bestimmt, welcher Prozentsatz des Grundgehalts als Kaufkraftausgleichszulage gezahlt wird.
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