Verordnung zur temporären Anwendung nicht‑zugelassener Tierimpfstoffe (2011‑2012) Verordnung vom 7/5/2011
Bundesministerium für Gesundheit7/5/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis zum 31. Mai 2012 die Nutzung bestimmter nicht in Österreich zugelassener Tierimpfstoffe und diagnostischer Immunpräparate, sofern sie in der EU oder in ausgewählten Ländern zugelassen sind.Schwerpunkte
- Erlaubt die Anwendung von sechs nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen bis zum 31. Mai 2012.
- Erlaubt die diagnostische Nutzung von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln zur Tuberkulosediagnostik, wenn sie in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen sind, bis zum 31. Mai 2012.
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