Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Kostenregelung für die Schifffahrtspolizei: Sie korrigiert Schreibweisen, präzisiert den Begriff Wasserstraßen und führt neue Kostenpositionen für Personal, Fahrzeuge und Sachaufwand ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/26/2011XXIV
Verkehr
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Kostenregelung für die Schifffahrtspolizei: Sie korrigiert Schreibweisen, präzisiert den Begriff Wasserstraßen und führt neue Kostenpositionen für Personal, Fahrzeuge und Sachaufwand ein.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „Schiffahrt“ wird überall durch das korrekt geschriebene „Schifffahrt“ ersetzt.
- Der Begriff „dem Gewässer“ wird durch die ausführlichere Definition von Wasserstraßen, einschließlich Ausnahmen für Landesvollziehung und Sondertransporte, ersetzt.
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