<!--[-->Änderung der Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)<!--]-->
Änderung der Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006) Verordnung vom 7/7/2011
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Bundesministerium für Justiz7/7/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung 220/2011 modernisiert den elektronischen Rechtsverkehr: Sachverständige können Gutachten online einreichen, Eingaben müssen einer technischen Schnittstelle entsprechen, Übertragungen werden verschlüsselt und das Grundbuchverfahren wird teilweise digitalisiert. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2011.

Schwerpunkte

  • Sachverständige und Dolmetscher können ihre Gutachten bzw. Übersetzungen über die Justiz‑Website www.des.justiz.gv.at elektronisch einreichen.
  • Elektronische Eingaben und Erledigungen müssen einer festgelegten Schnittstellenbeschreibung entsprechen; PDF‑Anhänge sind nur in Ausnahmefällen zulässig, und bei mehreren Urkunden sind diese als getrennte Anhänge zu übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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