Bundesministerium für Justiz7/7/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung 220/2011 modernisiert den elektronischen Rechtsverkehr: Sachverständige können Gutachten online einreichen, Eingaben müssen einer technischen Schnittstelle entsprechen, Übertragungen werden verschlüsselt und das Grundbuchverfahren wird teilweise digitalisiert. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2011.Schwerpunkte
- Sachverständige und Dolmetscher können ihre Gutachten bzw. Übersetzungen über die Justiz‑Website www.des.justiz.gv.at elektronisch einreichen.
- Elektronische Eingaben und Erledigungen müssen einer festgelegten Schnittstellenbeschreibung entsprechen; PDF‑Anhänge sind nur in Ausnahmefällen zulässig, und bei mehreren Urkunden sind diese als getrennte Anhänge zu übermitteln.
Dokumente (PDFs)
