<!--[-->Sonderregelung zur Pauschalvergütung von Rechtsanwälten in langen Verfahren (2008)<!--]-->
Sonderregelung zur Pauschalvergütung von Rechtsanwälten in langen Verfahren (2008)
Verordnung vom 13.07.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Pauschalvergütung des Bundes für von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich langen Verfahren im Jahr 2008 auf insgesamt 1 404 679,79 Euro fest.
Bundesministerium für Justiz7/13/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Pauschalvergütung des Bundes für von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich langen Verfahren im Jahr 2008 auf insgesamt 1 404 679,79 Euro fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung, der die Möglichkeit einer gesonderten Vergütung vorsieht.
  • Die Pauschalvergütung gilt für Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden und in Verfahren tätig sind, die nach § 16 Abs. 4 RAO als überdurchschnittlich lang eingestuft werden.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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