Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/26/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Tirol. Sie führt drei Lohnstufen (a‑c) ein, die nach Qualifikation gestaffelt sind, und legt gestufte Beträge je nach Berufsjahr fest. Das Inkrafttreten war der 1. Jänner 2011.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist befugt, Mindestlohntarife festzusetzen, wenn für den jeweiligen Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag besteht.
- Der geänderte Mindestlohntarif gilt seit dem 1. Jänner 2011.
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