Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof erklärte § 2 Abs. 3 der Studienbeitragsverordnung 2004 für verfassungswidrig; das Ministerium kündigte deren Aufhebung an, die am 29. Februar 2012 wirksam wird.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/22/2011XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof erklärte § 2 Abs. 3 der Studienbeitragsverordnung 2004 für verfassungswidrig; das Ministerium kündigte deren Aufhebung an, die am 29. Februar 2012 wirksam wird.Schwerpunkte
- Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung für verfassungswidrig erklärt.
- Die Aufhebung der Bestimmung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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