<!--[-->Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 – Regelungen für Verkauf, Kennzeichnung und Aufsicht<!--]-->
Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 – Regelungen für Verkauf, Kennzeichnung und Aufsicht
Verordnung vom 25.07.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den Verkauf, die Registrierung, Kennzeichnung und Aufsicht von Pflanzenschutzmitteln in Österreich und legt besondere Sicherheits‑ und Informationspflichten für Vertreiber fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/25/2011XXIV
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den Verkauf, die Registrierung, Kennzeichnung und Aufsicht von Pflanzenschutzmitteln in Österreich und legt besondere Sicherheits‑ und Informationspflichten für Vertreiber fest.

Schwerpunkte

  • Verkauf von Pflanzenschutzmitteln darf nur durch Personal erfolgen, das eine gültige Bescheinigung besitzt und Kunden umfassend über Anwendung, Risiken und Sicherheitsmaßnahmen informieren muss.
  • Die Aus‑ und Weiterbildung für Vertreiber und Berater wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer organisiert; sie umfasst 16 Stunden Grundausbildung und 8 Stunden Weiterbildung.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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