Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 – Regelungen für Verkauf, Kennzeichnung und Aufsicht Verordnung vom 7/25/2011
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/25/2011XXIV
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Verkauf, die Registrierung, Kennzeichnung und Aufsicht von Pflanzenschutzmitteln in Österreich und legt besondere Sicherheits‑ und Informationspflichten für Vertreiber fest.Schwerpunkte
- Verkauf von Pflanzenschutzmitteln darf nur durch Personal erfolgen, das eine gültige Bescheinigung besitzt und Kunden umfassend über Anwendung, Risiken und Sicherheitsmaßnahmen informieren muss.
- Die Aus‑ und Weiterbildung für Vertreiber und Berater wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer organisiert; sie umfasst 16 Stunden Grundausbildung und 8 Stunden Weiterbildung.
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