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Änderung der Milchmeldeverordnung 2010 – neue Edamer‑Ziffer und Inkrafttreten 01.08.2011
Verordnung vom 26.07.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die Milchmeldeverordnung 2010 um eine neue Produktziffer für Edamer und legt ein Inkrafttreten zum 1. August 2011 fest, basierend auf dem Marktordnungsgesetz 2007.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/26/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die Milchmeldeverordnung 2010 um eine neue Produktziffer für Edamer und legt ein Inkrafttreten zum 1. August 2011 fest, basierend auf dem Marktordnungsgesetz 2007.

Schwerpunkte

  • Eine neue Ziffer (4) wird in Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 eingefügt, die das Produkt Edamer mit genauen Qualitätsangaben (40 % Fett‑in‑Trockenmasse, 53 % Trockenmasse, max. 47 % Wassergehalt, Güteklasse 1, 1,9 kg pro Kugel) definiert.
  • Ein neuer Absatz 4 wird zu § 15 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderte Ziffer ab dem 1. August 2011 in Kraft tritt.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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