<!--[-->Milchquotenzuteilungsverordnung 2011 – Verteilung von 30 000 t Milchquote<!--]-->
Milchquotenzuteilungsverordnung 2011 – Verteilung von 30 000 t Milchquote
Verordnung vom 26.07.2011

Zusammenfassung

Die Milchquotenzuteilungsverordnung 2011 legt fest, dass im Zeitraum 2011/2012 insgesamt 30 000 Tonnen Milchquote an Milcherzeuger verteilt werden. Antragstellung und Rücknahme sind bis zum 31. August 2011 bei der Marktordnungsstelle AMA möglich; die Zuteilung beginnt am 1. April 2011.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/26/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Milchquotenzuteilungsverordnung 2011 legt fest, dass im Zeitraum 2011/2012 insgesamt 30 000 Tonnen Milchquote an Milcherzeuger verteilt werden. Antragstellung und Rücknahme sind bis zum 31. August 2011 bei der Marktordnungsstelle AMA möglich; die Zuteilung beginnt am 1. April 2011.

Schwerpunkte

  • Für das Milchjahr 2011/2012 werden insgesamt 30 000 Tonnen Milchquote an die Milcherzeuger zugeteilt.
  • Milcherzeuger müssen bis spätestens 31. August 2011 die Zuteilung der Milchquote beantragen; wer bereits einen Beihilfeantrag gestellt hat, kann den Quotenzuteilungsantrag bis zu diesem Datum schriftlich zurückziehen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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