Zusammenfassung
Die Milchquotenzuteilungsverordnung 2011 legt fest, dass im Zeitraum 2011/2012 insgesamt 30 000 Tonnen Milchquote an Milcherzeuger verteilt werden. Antragstellung und Rücknahme sind bis zum 31. August 2011 bei der Marktordnungsstelle AMA möglich; die Zuteilung beginnt am 1. April 2011.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/26/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Milchquotenzuteilungsverordnung 2011 legt fest, dass im Zeitraum 2011/2012 insgesamt 30 000 Tonnen Milchquote an Milcherzeuger verteilt werden. Antragstellung und Rücknahme sind bis zum 31. August 2011 bei der Marktordnungsstelle AMA möglich; die Zuteilung beginnt am 1. April 2011.Schwerpunkte
- Für das Milchjahr 2011/2012 werden insgesamt 30 000 Tonnen Milchquote an die Milcherzeuger zugeteilt.
- Milcherzeuger müssen bis spätestens 31. August 2011 die Zuteilung der Milchquote beantragen; wer bereits einen Beihilfeantrag gestellt hat, kann den Quotenzuteilungsantrag bis zu diesem Datum schriftlich zurückziehen.
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