Zusammenfassung
Die Verordnung 237/2011 erweitert die Meldepflichten in der Seeschifffahrt, integriert EU‑Richtlinien und legt technische Vorgaben für AIS, LRIT, SafeSeaNet und elektronische Meldungen fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/26/2011XXIV
Umwelt
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Internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die Verordnung 237/2011 erweitert die Meldepflichten in der Seeschifffahrt, integriert EU‑Richtlinien und legt technische Vorgaben für AIS, LRIT, SafeSeaNet und elektronische Meldungen fest.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich wird auf Fischereifahrzeuge, historische Schiffe und Yachten unter 45 m ausgeweitet.
- Bunker, Bordvorräte und weitere Schiffsausrüstungen werden als meldepflichtige Gegenstände definiert.
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