Erklärung des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer*innen privater Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 28.07.2011Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Beschäftigte privater berufsorientierter Bildungseinrichtungen in Österreich verbindlich, wirksam seit 1. Juli 2011, und definiert Geltungsbereich sowie Ausnahmen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/28/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Beschäftigte privater berufsorientierter Bildungseinrichtungen in Österreich verbindlich, wirksam seit 1. Juli 2011, und definiert Geltungsbereich sowie Ausnahmen.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist nach § 18 Abs. 1 des Arbeitsverfassungsgesetzes befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft einen Kollektivvertrag als Satzung für ganz Österreich zu erklären.
- Der Geltungsbereich umfasst alle privaten berufsorientierten außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen, die nach arbeitsmarktrechtlichen oder förderrechtlichen Vorgaben anerkannt sind; öffentliche Einrichtungen sind ausgenommen.
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