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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Fotograf/inn/en (2011) Verordnung vom 7/28/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/28/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung im Fotografengewerbe fest, definiert unterschiedliche Beträge nach Ausbildungsjahr und ergänzt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. August 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt hat die Lehrlingsentschädigung für das Fotografengewerbe in ganz Österreich festgesetzt.
  • Die monatliche Vergütung steigt mit dem Ausbildungsjahr: 348,43 € im ersten, 479,38 € im zweiten, 629,78 € im dritten und 804,01 € im siebten Lehrhalbjahr.
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Hundstorfer Rudolf

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