Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fotograf/innen (ab 01.08.2011, ohne Niederösterreich) Verordnung vom 8/1/2011
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/1/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 247 legt ab dem 1. August 2011 die Lehrlingsentschädigung für Fotograf/innen fest und gilt im gesamten Österreich, außer in Niederösterreich.Schwerpunkte
- Die neue Regelung definiert den Geltungsbereich: Sie gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs, jedoch nicht für das Bundesland Niederösterreich.
- Die Änderung tritt ab dem 1. August 2011 in Kraft.
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