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Verteilung der Ertragsanteile von Bund, Ländern und Gemeinden 2011‑2014
Verordnung vom 08.08.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Einnahmen aus bundesweiten Abgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2011 bis 2014 aufgeteilt werden. Sie definiert feste Prozentsätze sowie differenzierte Schlüssel nach Bevölkerungszahl und Fixschlüsseln.
Bundesministerium für Finanzen8/8/2011XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Einnahmen aus bundesweiten Abgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2011 bis 2014 aufgeteilt werden. Sie definiert feste Prozentsätze sowie differenzierte Schlüssel nach Bevölkerungszahl und Fixschlüsseln.

Schwerpunkte

  • Der Grundschlüssel für die Verteilung der Ertragsanteile beträgt 67,417 % für den Bund, 20,700 % für die Länder und 11,883 % für die Gemeinden.
  • Die Anteile der Länder und Gemeinden werden nach drei unterschiedlichen Schlüsseln aufgeteilt: nach Volkszahl, nach abgestuftem Bevölkerungsschlüssel und nach Fixschlüsseln.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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