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Fahrverbot für schwere LKWs im Karawankentunnel (Wochenende bis 03.09.2011)
Verordnung vom 08.08.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein temporäres Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge im Karawankentunnel an jedem Freitag‑Samstag‑Wochenende von 22:00 bis 15:00 Uhr fest, das am 3. September 2011 endet. Ausnahmen gelten für Flughafen‑ und Militärflüge, kombinierte Verkehrswege sowie die Beförderung von Lebensmitteln, Notfalldiensten und ähnlichen Gütern.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/8/2011XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein temporäres Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge im Karawankentunnel an jedem Freitag‑Samstag‑Wochenende von 22:00 bis 15:00 Uhr fest, das am 3. September 2011 endet. Ausnahmen gelten für Flughafen‑ und Militärflüge, kombinierte Verkehrswege sowie die Beförderung von Lebensmitteln, Notfalldiensten und ähnlichen Gütern.

Schwerpunkte

  • Ein Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge (über 7,5 t) gilt an jedem Freitag ab 22:00 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag 15:00 Uhr.
  • Ausnahmen vom Verbot umfassen Fahrten zu Flughäfen, Militärflugplätzen und im kombinierten Verkehr innerhalb eines 65‑km‑Radius um bestimmte Be‑ und Entladeplätze.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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