Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/8/2011XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein temporäres Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge im Karawankentunnel an jedem Freitag‑Samstag‑Wochenende von 22:00 bis 15:00 Uhr fest, das am 3. September 2011 endet. Ausnahmen gelten für Flughafen‑ und Militärflüge, kombinierte Verkehrswege sowie die Beförderung von Lebensmitteln, Notfalldiensten und ähnlichen Gütern.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge (über 7,5 t) gilt an jedem Freitag ab 22:00 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag 15:00 Uhr.
- Ausnahmen vom Verbot umfassen Fahrten zu Flughäfen, Militärflugplätzen und im kombinierten Verkehr innerhalb eines 65‑km‑Radius um bestimmte Be‑ und Entladeplätze.
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