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Fahrverbot für schwere LKWs im Karawankentunnel (Wochenende bis 03.09.2011) Verordnung vom 8/8/2011
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/8/2011XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein temporäres Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge im Karawankentunnel an jedem Freitag‑Samstag‑Wochenende von 22:00 bis 15:00 Uhr fest, das am 3. September 2011 endet. Ausnahmen gelten für Flughafen‑ und Militärflüge, kombinierte Verkehrswege sowie die Beförderung von Lebensmitteln, Notfalldiensten und ähnlichen Gütern.

Schwerpunkte

  • Ein Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge (über 7,5 t) gilt an jedem Freitag ab 22:00 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag 15:00 Uhr.
  • Ausnahmen vom Verbot umfassen Fahrten zu Flughäfen, Militärflugplätzen und im kombinierten Verkehr innerhalb eines 65‑km‑Radius um bestimmte Be‑ und Entladeplätze.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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