Bundesministerium für Inneres8/9/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 250/2011 ändert die Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates, erlaubt dringende elektronische Beschlüsse, regelt das Sekretariats‑Personal und erweitert die Berichtspflichten der Kommissionen.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz erlaubt, dass dringende Beschlüsse auch schriftlich oder elektronisch gefasst werden können, wenn keine vorherige Beratung möglich ist.
- Für das Personal des Sekretariats gilt künftig § 15c, wodurch deren Stellung klar geregelt wird.
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