Änderung der Steuerstatistik‑Verordnung 2011 – neue Datenmeldungen und Datenschutzregelungen
Verordnung vom 09.08.2011Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 erweitert die Steuerstatistik‑Verordnung um neue Erhebungen zu Lohn‑, Einkommen‑, Umsatz‑ und Körperschaftsteuer sowie Transferzahlungen und legt klare Meldefristen fest. Gleichzeitig wird ein anonymes Kennzeichen (bPK‑AS) eingeführt, damit personenbezogene Daten ohne Namen, Adressen oder Sozialversicherungsnummern übermittelt werden können.Bundesministerium für Finanzen8/9/2011XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 erweitert die Steuerstatistik‑Verordnung um neue Erhebungen zu Lohn‑, Einkommen‑, Umsatz‑ und Körperschaftsteuer sowie Transferzahlungen und legt klare Meldefristen fest. Gleichzeitig wird ein anonymes Kennzeichen (bPK‑AS) eingeführt, damit personenbezogene Daten ohne Namen, Adressen oder Sozialversicherungsnummern übermittelt werden können.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt neue statistische Erhebungen zu Lohn‑, Einkommen‑, Umsatz‑ und Körperschaftsteuer sowie zu Transferzahlungen ein.
- Sie legt feste Meldefristen fest, z. B. Lohnsteuerdaten bis zum 15. Juni, Einkommens‑ und Arbeitnehmerveranlagungsdaten bis zum 1. September.
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