Änderung der Schifffahrtspolizeiverordnung für Inn, Salzach und Saalach (2011)
Verordnung vom 09.08.2011Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 über Beschränkungen im Schifffahrtsverkehr auf Inn, Salzach und Saalach wird 2011 leicht geändert: Der Punkt in § 2 Z 3 wird durch ein Komma ersetzt und eine neue Ziffer 4 wird eingefügt, die den Einsatz von Fahrzeugen bei genehmigten Veranstaltungen regelt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/9/2011XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 über Beschränkungen im Schifffahrtsverkehr auf Inn, Salzach und Saalach wird 2011 leicht geändert: Der Punkt in § 2 Z 3 wird durch ein Komma ersetzt und eine neue Ziffer 4 wird eingefügt, die den Einsatz von Fahrzeugen bei genehmigten Veranstaltungen regelt.Schwerpunkte
- Der Punkt am Ende von § 2 Z 3 wird durch ein Komma ersetzt, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Eine neue Ziffer 4 wird eingefügt und regelt Fahrzeuge und Schwimmkörper, die im Rahmen von genehmigten Veranstaltungen eingesetzt werden dürfen, sofern die Genehmigung mit der deutschen Schifffahrtspolizei abgestimmt ist.
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