Veröffentlichungsverordnung für Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne (VSVV)
Verordnung vom 11.08.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne elektronisch über die Ediktsdatei des Justizministeriums veröffentlicht werden müssen. Die Veröffentlichung erfolgt durch einen Rechtsanwalt oder Notar, der sich mit einer elektronischen Signatur authentifiziert und bestimmte Inhalte (PDF‑Datei, Rechtshinweis, Metadaten) bereitstellt.Bundesministerium für Justiz8/11/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne elektronisch über die Ediktsdatei des Justizministeriums veröffentlicht werden müssen. Die Veröffentlichung erfolgt durch einen Rechtsanwalt oder Notar, der sich mit einer elektronischen Signatur authentifiziert und bestimmte Inhalte (PDF‑Datei, Rechtshinweis, Metadaten) bereitstellt.Schwerpunkte
- Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne müssen über die Ediktsdatei auf www.edikte.justiz.gv.at veröffentlicht werden.
- Der veröffentlichende Rechtsanwalt bzw. Notar muss eine von der Gesellschaft erteilte Vollmacht besitzen und sich mittels elektronischer Anwaltssignatur, Notarsignatur oder eines anderen geeigneten Zertifikats authentifizieren.
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