Einführung des Additivfaches Geriatrie und befristete Neuropädiatrie in der Ärzt:innen‑Ausbildungsordnung 2006
Verordnung vom 12.08.2011Zusammenfassung
Die 2. Novelle der Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2006 führt das Additivfach Geriatrie ein, erweitert die Möglichkeit von Zusatzbezeichnungen und legt befristete Regelungen für das Additivfach Neuropädiatrie fest.Bundesministerium für Gesundheit8/12/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 2. Novelle der Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2006 führt das Additivfach Geriatrie ein, erweitert die Möglichkeit von Zusatzbezeichnungen und legt befristete Regelungen für das Additivfach Neuropädiatrie fest.Schwerpunkte
- Ein neues Additivfach Geriatrie wird für Ärztinnen und Ärzte in der Allgemeinmedizin eingeführt, inklusive einer klar definierten Ausbildungsdauer und -inhalte.
- In § 15 wird ein neuer Ziffer‑Eintrag (4a) eingefügt, der Geriatrie als Additivfach in den Sonderfächern Innere Medizin, Neurologie, Physikalische Medizin und Psychiatrie verankert.
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