Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung 2011 – neue Ausnahmen & Wochenendarbeitsbeschränkungen Verordnung vom 1/28/2011
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/28/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Ausnahmeregelungen des Arbeitsruhegesetzes: Sie erweitert die Liste zulässiger Ladehäfen, streicht Ziffer 8 und führt für die Österreichische Nationalbank Beschränkungen der Samstags‑ bzw. Sonntagsarbeit ein.Schwerpunkte
- Die Liste der zulässigen Ausnahmen wird um die Formulierung „sowie Be‑ und Entladehäfen“ erweitert.
- Die bisherige Ziffer 8 im Abschnitt XI wird vollständig gestrichen.
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