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Nationales Sicherheitsprogramm – Pflichten für Flughäfen und Fluggesellschaften
Verordnung vom 17.08.2011

Zusammenfassung

Die NaSP‑VO legt fest, welche Sicherheitsmaßnahmen Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und bestimmte benannte Stellen ergreifen müssen, erlaubt alternative Maßnahmen nach Risikobewertung und regelt die Erstellung vertraulicher Sicherheitsprogramme.
Bundesministerium für Inneres8/17/2011XXIV
Verkehr
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die NaSP‑VO legt fest, welche Sicherheitsmaßnahmen Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und bestimmte benannte Stellen ergreifen müssen, erlaubt alternative Maßnahmen nach Risikobewertung und regelt die Erstellung vertraulicher Sicherheitsprogramme.

Schwerpunkte

  • Zivilflugplatzhalter und Inhaber von Benützungsbewilligungen müssen die im Anhang beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sicherstellen.
  • Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, die gleichen Sicherheitsmaßnahmen für den Transport von Personen und Gütern von den genannten Flugplätzen zu ergreifen.
Dokumente (PDFs)
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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