Nationales Sicherheitsprogramm – Pflichten für Flughäfen und Fluggesellschaften Verordnung vom 8/17/2011
Bundesministerium für Inneres8/17/2011XXIV
Verkehr
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die NaSP‑VO legt fest, welche Sicherheitsmaßnahmen Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und bestimmte benannte Stellen ergreifen müssen, erlaubt alternative Maßnahmen nach Risikobewertung und regelt die Erstellung vertraulicher Sicherheitsprogramme.Schwerpunkte
- Zivilflugplatzhalter und Inhaber von Benützungsbewilligungen müssen die im Anhang beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sicherstellen.
- Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, die gleichen Sicherheitsmaßnahmen für den Transport von Personen und Gütern von den genannten Flugplätzen zu ergreifen.
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