Bundesministerium für Finanzen8/18/2011XXIV
Steuerwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die bisherige Regelung zur Vergällung von Alkohol, passt Bezeichnungen an, führt neue Messvorschriften ein und bindet EU‑Standards für vollständig vergälten Alkohol ein.Schwerpunkte
- Der Text des Alkoholsteuergesetzes wird korrekt bezeichnet; die bisherige Bezeichnung „Alkohol‑Steuer‑ und‑Monopolgesetz 1995“ wird durch „Alkoholsteuergesetz“ ersetzt.
- In § 2 Abs. 2 wird das Wort „Alkohol‑Steuer‑und‑Monopolgesetz 1995“ durch das Wort „Alkoholsteuergesetz“ ersetzt.
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