Verordnung zur Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Februar 2011) Verordnung vom 1/31/2011
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten1/31/2011XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die 28. Verordnung legt für Februar 2011 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die rechtliche Grundlage für Kaufkraftausgleichszulagen bilden.
- Für den Monat Februar 2011 werden für über 150 Städte weltweit individuelle Hundertsätze festgelegt, die die Höhe der Zulage bestimmen.
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