<!--[-->Verordnung zur Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Februar 2011)<!--]-->
Verordnung zur Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Februar 2011) Verordnung vom 1/31/2011
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten1/31/2011XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 28. Verordnung legt für Februar 2011 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die rechtliche Grundlage für Kaufkraftausgleichszulagen bilden.
  • Für den Monat Februar 2011 werden für über 150 Städte weltweit individuelle Hundertsätze festgelegt, die die Höhe der Zulage bestimmen.
Dokumente (PDFs)
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Spindelegger Michael, Dr.

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