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Änderung der Bildungsstandards: Erste Lebende Fremdsprache und Ausnahmen für behinderte Schüler Verordnung vom 8/24/2011
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/24/2011XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 282/2011 ändert die Bildungsstandards: Sie präzisiert den Begriff „(Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch)“, fügt Sonderregelungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ein und benennt § 4 zu § 5 um. Inkrafttreten ist der 1. September 2011.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ wird zu „(Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch)“ geändert.
  • Es werden neue Absätze (2) und (3) eingefügt, die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf betreffen und bestimmte Regelungen für sie aussetzen.
Dokumente (PDFs)
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