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Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2011 Verordnung vom 8/24/2011
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/24/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2011/12 zusätzliche Beihilfen und Höchstpreise für Schulmilch fest – von 1. August 2011 bis 31. Juli 2012.

Schwerpunkte

  • Eine zusätzliche Schulmilchbeihilfe wird vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2012 gewährt – 5,19 €/100 kg für Milch der Kategorie I und 4,67 €/100 kg für Kategorie II.
  • Für das gleiche Zeitraum werden Höchstpreise für alle Schulmilch‑ und Milcherzeugnisse festgelegt (z. B. 0,92 € pro Liter für warme Vollmilch, 0,45 € für 0,25‑Liter‑Portionen).
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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