<!--[-->Schulobstverordnung 2011 – Förderung von frischem Obst & Gemüse in Grundschulen<!--]-->
Schulobstverordnung 2011 – Förderung von frischem Obst & Gemüse in Grundschulen
Verordnung vom 24.08.2011

Zusammenfassung

Die Schulobstverordnung regelt, wie frisches Obst und Gemüse an Grundschulkinder verteilt und dabei zu gleichen Teilen von EU‑Beihilfen und nationalen Mitteln finanziert werden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/24/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Schulobstverordnung regelt, wie frisches Obst und Gemüse an Grundschulkinder verteilt und dabei zu gleichen Teilen von EU‑Beihilfen und nationalen Mitteln finanziert werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich und verweist auf EU‑Verordnungen, die das Schulobstprogramm ermöglichen.
  • Als Begünstigte gelten Kinder, die regelmäßig eine Grundschule besuchen, die nach EU‑Recht für das Programm zugelassen ist.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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