<!--[-->Schulobstverordnung 2011 – Förderung von frischem Obst & Gemüse in Grundschulen<!--]-->
Schulobstverordnung 2011 – Förderung von frischem Obst & Gemüse in Grundschulen Verordnung vom 8/24/2011
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/24/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Schulobstverordnung regelt, wie frisches Obst und Gemüse an Grundschulkinder verteilt und dabei zu gleichen Teilen von EU‑Beihilfen und nationalen Mitteln finanziert werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich und verweist auf EU‑Verordnungen, die das Schulobstprogramm ermöglichen.
  • Als Begünstigte gelten Kinder, die regelmäßig eine Grundschule besuchen, die nach EU‑Recht für das Programm zugelassen ist.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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