Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/26/2011XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. August 2011 ändert die Nebenleistungsverordnung: Sie präzisiert die Einrechnung für Abschlussklassen, aktualisiert das Jahr in § 14 Abs. 4 und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 31. August 2011 fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Satz wird in § 3 Abs. 2 eingefügt, der regelt, dass die Einrechnung je Schüler für Abschlussklassen bis zum Beginn der Hauptferien gilt.
- In § 14 Abs. 4 wird das Jahr „2011“ durch das aktuelle Jahr „2013“ ersetzt, um die Verordnung zu aktualisieren.
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