Kurzfristige Beschäftigung ausländischer ErntehelferInnen – Kontingente für Niederösterreich, Steiermark und Wien (2011) Verordnung vom 9/5/2011
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/5/2011XXIV
Bürokratie
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt 210 Kurzzeitbeschäftigungen ausländischer ErntehelferInnen in Niederösterreich, der Steiermark und Wien fest – 50, 150 bzw. 10 Plätze. Die Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal sechs Wochen dauern und müssen bis zum 30. November 2011 enden; EU‑Übergangsarbeitnehmer und Asylwerber erhalten Vorrang.Schwerpunkte
- Ein Kontingent von insgesamt 210 Kurzzeitbeschäftigungen ausländischer ErntehelferInnen wird für Niederösterreich (50), Steiermark (150) und Wien (10) festgelegt.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal sechs Wochen dauern und müssen spätestens am 30. November 2011 auslaufen; bei ihrer Vergabe haben EU‑Übergangsarbeitnehmer und Asylwerber Vorrang.
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